Sparbuch der Kinder. Eltern dürfen dieses nicht beleihen oder plündern.
Eltern dürfen die Sparbücher ihrer Kinder nicht plündern. Auch dann nicht, wenn das Geld von ihnen stammt und sich das Sparbuch des Kindes im Besitz des betreffenden Elternteils befindet. Das Landgericht Coburg bestätigte durch rechtskräftigen Beschluss vom 31.05.2010, 33 S 9/10 ein Urteil des Amtsgerichtes Kronach.